Hydraulischer Abgleich KfW

Wir erstellen für Ihr Gebäude den „Hydraulischer Abgleich“ im Gebäudebestand

Energieeffizientes Heizen mit „Optimus Duo“ auf Basis der Optimus-Studie 

Der hydraulische Abgleich von Heizungsanlagen ist ein Muss bei der energieeffizienten Sanierung von Bestandsgebäuden. Mit dem Programm „Optimus Duo“ lassen sich Heizsysteme im Gebäudebestand optimal abgleichen. Es bestehen große Herstellerdatenbanken für z.B. Ventile und Pumpen, welche regelmäßig aktualisiert werden.

„Optimus Duo“ basiert auf der Optimus-Studie, welche die optimierte Berechnung in Bestandsgebäuden für den hydraulischen Abgleich beschreibt.

Es werden alle relevanten Gebäude- und Anlagendaten erfasst und die überschlägigen Heizlasten der einzelnen Räume berechnet. Darauf aufbauend ermittelt die Anwendung die günstigsten Werte für die Vorlauftemperatur sowie Pumpen- und Thermostatventil-einstellungen des Heizsystems.

Anhand dieser Daten kann der hydraulische Abgleich durchgeführt und nachgewiesen werden.

Der Abgleich stellt eine den Vorgaben entsprechende, gleichmäßige Wärmeverteilung sicher und hilft so, wertvolle Energie zu sparen. Die Ergebnisse sind für KfW-und BAFA- Anträge, zur Kreditvergabe oder für Förderanträge, optimiert.

 

Quelle: Hottgenroth Software

 

Nachweisformulare zur Bestätigung des hydraulischen Abgleich VdZ

 

Die VdZ hat in Zusammenarbeit mit KfW und BAFA die Nachweisformulare zur Durchführung des hydraulischen Abgleichs im Rahmen verschiedener Förderprogramme erstellt. Die fachmännische Durchführung und Bestätigung eines hydraulischen Abgleichs sind Voraussetzung, um staatliche Fördergelder zu beantragen.

Alle Nachweisformulare wurden im April 2021 und zum Jahreswechsel 2023 aktualisiert und sind zur Beantragung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zu verwenden.

Derzeit stehen drei Nachweisformulare zur Verfügung. Die Formulare sind nur vom Fachhandwerker auszufüllen. Das Nachweisformular ist nach Abschluss der Maßnahmen mit dem Verwendungsnachweis beim Fördergeber einzureichen.

Grundsätzlich unterscheidet man beim hydraulischen Abgleich zwischen zwei Verfahrensarten. Der hydraulische Abgleich nach Verfahren A stellt ein einfaches Schätzverfahren dar. Verfahren B ist das genauere Verfahren, bei dem die raumweise Heizlast berechnet werden muss.

Für Förderanträge ab dem 01.01.2023 ist nur noch das Verfahren B für die BEG-Förderung zulässig.

Für Förderanträge, die bis zum 31.12.2022 gestellt wurden, ist das Verfahren A für einige Fördertatbestände, u. a. beim Tausch des Wärmeerzeugers, noch zulässig.

Auf dem VdZ-Formular gibt der Fachhandwerker an, welches der zwei Verfahren umgesetzt wurde. Zusätzlich vermerkt der Fachhandwerker die Berechnungswerte zur Einstellung z. B. für Vorlauf und Rücklauf und für die Pumpenförderhöhe, zur Berechnung der Einstellwerte für die einzelnen Thermostatventile im Haus.

Mit Übergabe von VdZ-Formular und den dazu erstellten Berechnungsunterlagen an den Hauseigentümer ist die Nachweispflicht für den Heizungsinstallateur erfüllt und die Durchführung des hydraulischen Abgleichs sowohl gegenüber dem Energieberater als auch für die KfW und das BAFA ausreichend bestätigt.

Verfahren B und temperaturbasierte Verfahren

Seit Januar 2023 ist ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B durchzuführen, wenn eine Förderung über die BEG EM beantragt wird. Dies gilt übergreifend auch für alle Maßnahmen die im Programmteil Heizungsoptimierung (HZO) gefördert werden.

Laut Aussage des BAFA setzt die Förderung der Heizungsoptimierung (HZO) bei wassergeführten Heizungssystemen ein hydraulisch abgeglichenes Heizungssystem voraus. Das gilt ebenfalls für den Einbau von „Systemen auf Basis temperaturbasierter Verfahren des hydraulischen Abgleichs“ (Punkt 4.1.2 der TMA), die seit Januar 2023 gefördert werden. Wird ein solches System eingebaut, muss dennoch ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B durchgeführt und nachgewiesen werden.

 

 

Quelle: VdZ – Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e.V.