Nichtwohngebäude – Sanierung (BEG NWG)
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) unterstützt die energetische Sanierung von bestehenden Nichtwohngebäuden.
Gefördert werden ganzheitliche Effizienzgebäude-Sanierungen sowie ergänzend förderfähige Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen.
Nichtwohngebäude sind z. B. Büro-, Verwaltungs-, Gewerbe-, Industrie- und kommunale Gebäude.
Zentrale Übersichtsseite der KfW zur Sanierung von Nichtwohngebäuden:
Förderprogramme und Effizienzniveaus (Sanierung)
Die Sanierung erfolgt im Rahmen der Effizienzgebäude-Förderung (EG).
Mögliche Zielstandards:
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Effizienzgebäude 70
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Effizienzgebäude 55
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Effizienzgebäude 40
(Effizienzgebäude = Nichtwohngebäude, Nachweis nach DIN V 18599 / GEG 2023)
Förderung und Förderlogik
Förderart:
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Zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss (KfW)
Förderfähige Kosten (Nichtwohngebäude):
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bis 2.000 € / m² Nettogrundfläche
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maximal 10 Mio. € je Vorhaben
Tilgungszuschuss (Grundförderung):
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EG 70
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EG 55
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EG 40
(Höhe abhängig vom Effizienzniveau; höhere Standards = höherer Zuschuss)
Zusätzliche Förderboni (NWG)
Je nach Ausgangszustand und Sanierungsart sind zusätzliche Boni möglich:
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Worst-Performing-Building-Bonus (WPB)
bei besonders ineffizienten Bestandsgebäuden -
Bonus für serielle Sanierung
(nur eingeschränkt, überwiegend relevant bei Wohngebäuden)
Zentrale technische Anforderungen
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Bestandsgebäude
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Nachweis ausschließlich nach DIN V 18599 und GEG 2023
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Nur Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien
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Biomasse nur bei Einhaltung sehr niedriger Feinstaubgrenzwerte
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Einhaltung der technischen Mindestanforderungen (TMA)
Je nach Effizienzniveau können zusätzliche Nachweise erforderlich sein (z. B. LCA).
Energetische Fachplanung und Baubegleitung (verpflichtend)
Für die Förderung ist die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten verpflichtend.
Förderfähige Kosten (NWG):
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10 € / m²
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maximal 40.000 € je Vorhaben
Diese Leistungen sind zusätzlich förderfähig und Bestandteil der Gesamtförderung.
Kurzfassung: Sanierung Nichtwohngebäude – welches Programm passt?
Ganzheitliche Sanierung geplant?
→ BEG NWG – Effizienzgebäude (EG 70 / 55 / 40)
Sehr schlechter energetischer Ausgangszustand?
→ Zusatzbonus (z. B. WPB) möglich
Wichtig:
Die Sanierung muss systematisch geplant, begleitet und nachgewiesen werden.
Hinweis
Die dargestellten Informationen stellen eine zusammenfassende Übersicht dar.
Maßgeblich sind die aktuellen Richtlinien, Merkblätter und technischen Mindestanforderungen der Fördergeber.
Eine Haftung für Aktualität oder Förderfähigkeit wird ausgeschlossen.
