Wir erstellen für Ihr Gebäude den „Hydraulischer Abgleich“ im Gebäudebestand
Energieeffizientes Heizen mit „Optimus Duo“ auf Basis der Optimus-Studie
Der hydraulische Abgleich von Heizungsanlagen ist ein Muss bei der energieeffizienten Sanierung von Bestandsgebäuden. Mit dem Programm „Optimus Duo“ lassen sich Heizsysteme im Gebäudebestand optimal abgleichen. Es bestehen große Herstellerdatenbanken für z.B. Ventile und Pumpen, welche regelmäßig aktualisiert werden.
„Optimus Duo“ basiert auf der Optimus-Studie, welche die optimierte Berechnung in Bestandsgebäuden für den hydraulischen Abgleich beschreibt.
Es werden alle relevanten Gebäude- und Anlagendaten erfasst und die überschlägigen Heizlasten der einzelnen Räume berechnet. Darauf aufbauend ermittelt die Anwendung die günstigsten Werte für die Vorlauftemperatur sowie Pumpen- und Thermostatventil-einstellungen des Heizsystems.
Anhand dieser Daten kann der hydraulische Abgleich durchgeführt und nachgewiesen werden.
Der Abgleich stellt eine den Vorgaben entsprechende, gleichmäßige Wärmeverteilung sicher und hilft so, wertvolle Energie zu sparen. Die Ergebnisse sind für KfW-und BAFA- Anträge, zur Kreditvergabe oder für Förderanträge, optimiert.
Quelle: Hottgenroth Software
VdZ-Formulare zur Bestätigung des hydraulischen Abgleichs:
Entfristung und neue Fachregel
Veröffentlicht am 21. Juli 2016 von VdZ e.V.
Das VdZ-Formular zum hydraulischen Abgleich, obligatorisch für KfW- und BAFA Förderprogramme, wurde überarbeitet und steht mit der neuen Fachregel „Optimierung von Heizungsanlagen im Bestand“ ab sofort kostenlos zum Download auf www.vdzev.de bereit.
Das vereinfachte Verfahren A zur Durchführung des hydraulischen Abgleichs war von KfW und BAFA bisher nur bis Ende 2016 erlaubt.
Ab sofort ist das vereinfachte Verfahren unbefristet zugelassen.
Zur Berechnung des hydraulischen Abgleichs bei einer Einzelmaßnahme sind damit ab 2017 nach wie vor zwei Verfahren zulässig:
Das sogenannte Verfahren A ist ein Näherungsverfahren, bei dem die relevanten Werte überschlägig ermittelt werden.
Das Verfahren B basiert auf der raumweisen Heizlastberechnung in Anlehnung an die DIN EN 12831 und wird üblicherweise per Software berechnet.
Bei der Wahl des Verfahrens sind die jeweiligen Fördertatbestände der Fördergeber zu beachten.
Für die Förderung von Einzelmaßnahmen kann der hydraulische Abgleich auch nach dem 31.12.2016 nach Verfahren A durchgeführt werden.
Bei der Förderung im Rahmen des KfW-Heizungspakets ist dagegen das Verfahren B vorgeschrieben. Auch bei der Bestätigung für ein KfW-Effizienzhaus bleibt Verfahren B Voraussetzung – hier ändert sich nichts. Für das Fachhandwerk werden über Verbandsorganisationen oder Hersteller bundesweit Schulungen für die Softwareberechnung angeboten.
Ab dem 1. August 2016 wird es für die Heizungsoptimierung eine neue Förderung vom Staat geben. In diesem Förderprogramm wird der hydraulische Abgleich als eigenständige Maßnahme über das BAFA gefördert. Hierfür gilt ebenfalls das VdZ-Formular. Es sind beide Verfahren zulässig (A und B).
Nähere Informationen zum neuen Förderprogramm Heizungsoptimierung wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) zeitnah bekanntgeben.
Außerdem hat die VdZ-Projektgruppe die Fachregel „Optimierung von Heizungsanlagen im Bestand“ erarbeitet. Diese unterstützt die Fachhandwerker bei der Durchführung des hydraulischen Abgleichs und gibt detaillierte Informationen zu den erforderlichen Leistungsumfängen nach Verfahren A und B.
Die Fachregel steht ebenfalls kostenlos zum Download auf www.vdzev.de zur Verfügung.
Quelle: VdZ – Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e.V.