Rund um den Energieausweis

 

 

 

Neue Energieausweis-Regeln ab 2026 – das ändert sich für Eigentümer

Ab Mai 2026 gelten europaweit neue Vorgaben für Energieausweise. Ziel ist eine bessere Vergleichbarkeit von Gebäuden, mehr Transparenz für Eigentümer sowie klarere Entscheidungsgrundlagen für Kauf- und Mietinteressierte.

Der Energieausweis bleibt damit ein zentrales Instrument zur Bewertung der Energieeffizienz eines Gebäudes – und gewinnt künftig weiter an Bedeutung.


Einheitliche Effizienzskala von A bis G

Künftig wird die Energieeffizienz europaweit einheitlich auf einer Skala von A bis G dargestellt.
Die bisherige Einteilung von A+ bis H entfällt.

  • A steht für Gebäude mit sehr hoher Effizienz (z. B. Nullemissionsgebäude)

  • G kennzeichnet die energetisch schwächsten Gebäude

  • Die Klassen B bis F bilden den Großteil des Gebäudebestands ab

  • Die Farbskala bleibt erhalten: Grün = effizient, Rot = hoher Energiebedarf

Damit orientiert sich die Bewertung an der bekannten Kennzeichnung von Haushaltsgeräten und wird für Eigentümer, Käufer und Mieter leichter verständlich.


Energieausweis in mehr Fällen verpflichtend

Neben der neuen Skala wird der Energieausweis künftig häufiger erforderlich sein.
Er wird benötigt:

  • beim Verkauf einer Immobilie

  • bei Neuvermietung

  • neu: bei Verlängerung bestehender Mietverträge

  • nach größeren Sanierungen

  • für viele öffentliche Gebäude

Als größere Renovierung gilt z. B., wenn mehr als 25 % der Gebäudehülle saniert werden oder ein erheblicher Teil des Gebäudewerts betroffen ist.


Umsetzung bis Mai 2026

Grundlage der Änderungen ist die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie (EPBD).
Die Mitgliedstaaten müssen die neuen Vorgaben bis 29. Mai 2026 in nationales Recht überführen.

Bereits ausgestellte Energieausweise bleiben weiterhin gültig – sie haben wie bisher eine Laufzeit von zehn Jahren. Neue Ausweise werden dann jedoch nur noch mit der Skala A–G erstellt.


Bedeutung für Eigentümer

Der Energieausweis liefert wichtige Informationen zum energetischen Zustand eines Gebäudes und zu erwartenden Energieverbräuchen und Kosten. Für viele Entscheidungen – Verkauf, Vermietung oder Sanierung – wird er künftig noch wichtiger.

Fehlt ein vorgeschriebener Energieausweis, können Bußgelder von bis zu 10.000 € verhängt werden.

Bestehende Anforderungen aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), etwa beim Heizungstausch oder bei energetischen Mindeststandards, bleiben unabhängig davon weiterhin bestehen.


Mein Hinweis:
Wer eine Vermietung, einen Verkauf oder eine Sanierung plant, sollte den Energieausweis frühzeitig prüfen oder neu erstellen lassen. So lassen sich Anforderungen rechtzeitig erfüllen und energetische Maßnahmen sinnvoll planen.

 

 

 

Der Energieausweis – kurz erklärt

Bedarfs Verbrauchsausweis

Es gibt zwei Arten des Energieausweises: Den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis. 

Wann ist ein Energieausweis Pflicht?

Quelle: dena Deutsche – Energie – Agentur