BEG Nichtwohngebäude

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) unterstützt die energetische Sanierung sowie den Neubau von Nichtwohngebäuden in Deutschland.
Gefördert werden unter anderem Büro- und Verwaltungsgebäude, Gewerbe- und Industriegebäude, kommunale Gebäude sowie sonstige Nichtwohngebäude.

Ziel der Förderung ist es, den Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen nachhaltig zu senken und gleichzeitig wirtschaftlich sinnvolle, zukunftsfähige Gebäude zu realisieren.


Förderprogramme im Überblick – BEG Nichtwohngebäude

Sanierung

  • Effizienzgebäude Nichtwohngebäude (KfW 263)

Neubau

  • Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (KfW 299 / 499)

  • Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Nichtwohngebäude (KfW 596)

Neubau (Kommunen / öffentliche Einrichtungen)

    • Klimafreundlicher Neubau – Kommunen (KfW 498 / 499)

Einzelmaßnahmen

  • BEG Einzelmaßnahmen Nichtwohngebäude (BAFA / KfW)


BEG NWG – Effizienzgebäude Nichtwohngebäude (KfW 263)

Das Programm KfW 263 fördert die energetische Sanierung von bestehenden Nichtwohngebäuden zu einem definierten Effizienzgebäudestandard.

Je nach erreichtem Effizienzgebäude-Niveau (z. B. EG 70, EG 55 oder EG 40) können zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen in Anspruch genommen werden.

Voraussetzung ist eine ganzheitliche energetische Betrachtung des Gebäudes sowie die Einbindung eines zugelassenen Energieeffizienz-Experten.


Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (KfW 299 / 499)

Gefördert wird der Neubau oder Ersterwerb klimafreundlicher Nichtwohngebäude.

Ein klimafreundliches Nichtwohngebäude erfüllt unter anderem folgende Anforderungen:

  • Effizienzgebäude-Stufe 40

  • Begrenzung der Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus

  • Einsatz erneuerbarer Energien

  • Kein Einsatz fossiler Energieträger oder Biomasse

  • Nachhaltigkeitsnachweis (QNG)

Die Förderung erfolgt über zinsgünstige Kredite.


Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Nichtwohngebäude (KfW 596)

Dieses Programm richtet sich an besonders kosten- und flächeneffiziente Neubauten im Nichtwohngebäudebereich.

Gefördert werden Nichtwohngebäude, die:

  • mindestens die Effizienzgebäude-Stufe 55 erreichen,

  • definierte Anforderungen an Nachhaltigkeit erfüllen,

  • begrenzte Lebenszykluskosten einhalten,

  • ohne fossile Wärmeerzeuger auskommen.

Die Förderung erfolgt ebenfalls über zinsgünstige Kredite.


BEG Einzelmaßnahmen – Nichtwohngebäude (BAFA / KfW)

Alternativ zur Effizienzgebäudesanierung können auch einzelne energetische Maßnahmen an Nichtwohngebäuden gefördert werden.

Dazu zählen insbesondere Maßnahmen an der:

  • Gebäudehülle,

  • Anlagentechnik,

  • Heizungstechnik,

  • Heizungsoptimierung.

Die Förderung erfolgt überwiegend als Zuschuss, ergänzt durch KfW-Ergänzungskredite.


Energetische Fachplanung und Baubegleitung (förderfähig)

Für alle Programme der BEG Nichtwohngebäude sind die Leistungen eines Energieeffizienz-Experten förderfähig.

Hierzu zählen unter anderem:

  • Energetische Fachplanung

  • Effizienzgebäudeberechnung

  • Förderantragsbegleitung

  • Baubegleitung und Qualitätssicherung

  • Bestätigung zum Antrag und nach Durchführung

Für diese Leistungen stehen Zuschüsse bzw. Kreditanteile im Rahmen der jeweiligen Programme zur Verfügung.


Hinweis zu Förderbedingungen

Die dargestellten Informationen dienen einer unverbindlichen Übersicht.
Es gelten ausschließlich die jeweils aktuellen Förderbedingungen der KfW und des BAFA.
Eine Haftung für Aktualität, Vollständigkeit oder Förderfähigkeit wird ausgeschlossen.

 

 

 

 

 

 

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