Einzelmaßnahmen Wohngebäude/Nichtwohngebäude (BEG EM)
In diesem Teilprogramm der Bundesförderung für effiziente Gebäude werden Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik von Bestandsgebäuden (Wohngebäude und Nichtwohngebäude) durch Zuschüsse gefördert.
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle:
- Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken, Bodenflächen)
- Erneuerung von Fenstern, Außentüren, -toren
- Sommerlicher Wärmeschutz mit optimaler Tageslichtversorgung
Maßnahmen an der Anlagentechnik:
- Einbau von effizienten Wärmeerzeugern (Austauschprämie für Ölheizungen, Gas-Brennwertheizungen „Renewable Ready“, Gas-Hybrid-Heizungen, Sollarkollektoranlagen, Biomasseheizungen, Wärmepumpen, innovative Heizungstechik auf der Basis erneuerbarer Energien, Erneuerbare Energien-Hybridheizungen [EE-Hybride])
- Anschluss an Wärmenetze mit erneuerbaren Energien (Mindestanteil 25%) und Aufbau entsprechender Netze
- Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrags Erneuerbarer Energien
- Heizungsoptimierung (nur für Wohngebäude bis 5 WE oder Nichtwohngebäude bis 1.000 m²)
- Einbau, Erneuerung und Optimierung raumlufttechnischer Anlagen mit Wärme- / Kälterückgewinnung
- Einbau digitaler System zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung (Efficiency Smart Home)
- Kältetechnik zur Raumkühlung (nur Nichtwohngebäude)
- Einbau effizienter Beleuchtungssysteme (nur Nichtwohngebäude)
Für alle geförderten Maßnahmen sind technische Mindestanforderungen zu erfüllen, die in der Regel über die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes hinaus gehen.
Die maximalen förderfähigen Investitions-Kosten betragen 60.000 € pro Wohneinheit bzw. 1.000 €/m² NGF, jedoch max. 600.000 € pro Wohngebäude und max. 5 Mio. € bei Nichtwohngebäuden. Es wird ein Zuschuss in Höhe von 15 % der förderfähigen Kosten gewährt.
Für folgende Maßnahmen werden höhere Zuschüsse gewährt:
- Solarkollektoranlagen: Zuschuss 25 %
- Biomasseheizungen: Zuschuss 10 %
- Erneuerbare Energien Hybridheizungen [EE-Hybride] ohne Einbindung einer Biomasseheizung: Zuschuss 25%
- Erneuerbare Energien Hybridheizungen [EE-Hybride] mit Einbindung einer Biomasseheizung: Zuschuss 20%
- Wärmepumpen: Zuschuss 25 % | zusätzlicher Bonus 5 %, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird
- innovative Heizungstechnik auf der Basis erneuerbarer Energien: Zuschuss 25%
- Errichtung, Erweiterung und Umbau von Gebäudenetzen und Anschluss an Gebäude- oder Wärmenetze [EE-Anteil mit mind. 55%]: Zuschuss 25%
Für den Austausch von Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen, mind. 20 Jahre alte Gasheizungen und Gasetagenheizungen (unabhängig vom Alter) wird ein Heizungs-Tausch-Bonus von zusätzlich 10 % gewährt. Voraussetzung ist, dass das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen beheizt wird.
Für die Umsetzung von baulichen Maßnahmen (nicht für Anlagentechnik) aus einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) wird ein Bonus von zusätzlich 5 % gewährt.
Außerdem wird die Fachplanung und Baubegleitung mit einem Zuschuss von 50% (max. förderfähige Kosten: 5.000 € bei 1-2 Familienhäusern bzw. 2.000 €/WE bei MFH und 5 €/m² bei NWG, jedoch max. 20.000 €) gefördert.
Für alle Maßnahmen ist eine Baubegleitung durch eingetrage Energie-Effizienz-Experten (bei der Heizungserneuerung- und optimierung ist die Bestätigung des Fachunternehmers ausreichend) notwendig.
Förderanträge können beim »BAFA (Zuschuss) gestellt werden:
- BEG Wohngebäude/Nichtwohngebäude – Zuschuss Einzelmaßnahmen (BAFA)
Alternativ zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kann für selbstgenutzte Wohngebäude/Eigentumswohnungen eine »steuerliche Förderung in Anspruch genommen werden.
Quelle: BAFA/Zollatz Bilder: Zollatz