BEG Wohngebäude – Kredit 261

BEG Wohngebäude Kredit

Effizienzhaus  261

Das Wichtigste in Kürze

KfW 10.12.2022

  • Förderkredit ab  effektiver Jahreszins für Sanierung, Neubau und Kauf
  • bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohn­einheit für ein Effizienzhaus
  • weniger zurückzahlen: zwischen 5 % und 25 % Tilgungszuschuss
  • zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung

 

 

Neubau Effizienzhaus

KfW:10.12.2022

Wir fördern den Bau und den Kauf eines neuen Hauses oder einer neuen Eigentums­wohnung, wenn die Immobilie die Anfor­derungen an ein Effizienz­haus 40 mit Nach­haltig­keits-Klasse erfüllt. Voraus­setzung hierfür ist unter anderem das Qualitäts­siegel Nach­haltiges Gebäude

Beim Neubau erhalten Sie die Förderung für die Bau- und Bau­neben­kosten (ohne Grundstücks­kosten), beim Kauf für den Kaufpreis der Immobilie (ohne Grundstücks­kosten).

Zusätzlich fördern wir

  •  die notwendige Fach­planung und Baubegleitung durch eine Energie­effizienz-Expertin oder einen Energie­effizienz-Experten sowie eine akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker.
  •  die Nachhaltigkeitszertifizierung eines Neubaus mit dem Qualitäts­siegel „Nach­haltiges Gebäude“.

Informationen über die Nachhaltigkeits­zertifizierung und die Zertifizierungs­stellen finden Sie unter www.nachhaltigesbauen.de/austausch/beg.

 

 

 

Baubegleitung durch die Firma Energieberatung – Zollatz

Die Leistungen im Einzelnen:

KfW Bestätigung KfW Energieeffizienzhaus / Baubegleitung

Der Sachverständige muss bei einem KfW-Effizienzhauses einen großen Teil der folgenden Leistungen im Rahmen der energetischen Fachplanung und Baubegleitung der Baumaßnahme erbringen und deren programmgemäße Umsetzung bestätigen.

  • Das geplante energetische Niveau auf dem KfW-Formular “Bestätigung zum Antrag“ bestätigen.
  • Entwicklung und planerische Umsetzung eines energetischen Gesamtkonzepts für den baulichen Wärmeschutz und die energetische Anlagentechnik im Rahmen der Effizienzhausberechnung.
  • Die Planung zur Minimierung von Wärmebrücken (Wärmebrückenkonzept) und zur Gebäudeluftdichtheit (Luftdichtheitskonzept) erbringen.
  • Erstellen eines Luftdichtheitskonzeptes
  • Die Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen (unter Anwendung der DIN 1946-6) „Lüftungskonzept“ prüfen und den Bauherrn über das Ergebnis informieren.
  • Erstellen eines Lüftungskonzeptes DIN 1946-6
  • Die Angebote auf Übereinstimmung mit Umfang und Qualität der geplanten
  • energetischen Maßnahmen prüfen.
  • Vor Ausführung der Putzarbeiten bzw. vor Aufbringung späterer Verkleidungen die Ausführung energetisch relevanter, insbesondere später nicht mehr zugänglicher Bauteile (wie z. B. wärmeschutztechnischer Bauteilaufbau, Reduzierung von Wärmebrücken und luftdichte Ausführung) prüfen mittels einer Baustellenbegehung.
  • Erste Blower-Door- Messung Qualitätskontrolle (vorgezogene Prüfung der Gebäudehülle Leckageortung)
  • Zweite Blower – Door- Messungen zum Nachweis der Anforderungen GEG (Prüfung des Gebäudes im Nutzungszustand) n50-Wert
  • Die Umsetzung lüftungstechnischer Maßnahmen (sofern durchgeführt) prüfen.
  • Die eingebauten Materialien, Produkte und Komponenten an der Gebäudehülle und der energetischen Anlagetechnik auf Übereinstimmung mit den nach der Effizienzhausberechnung geplanten energetischen Maßnahmen prüfen.
  • Unternehmererklärungen Gebäudehülle GEG / KfW
  • Unternehmererklärung Anlagentechnik GEG / KfW
  • Den Nachweis des hydraulischen Abgleichs und der Einregulierung der Anlage prüfen.
  • Die energetische Fachplanung und die Begleitung der Baumaßnahme dokumentieren.
  • Die Umsetzung des geförderten Vorhabens auf dem KfW-Formular “Bestätigung nach Durchführung“ bestätigen
  • Den Energieausweis auf Grundlage des Energiebedarfs  für das fertig gestellte Gebäude ausstellen und dem Bauherren übergeben.

Besondere Leistungen sind:

  • Solarsimulationen DIN 4108-10
  • Detaillierte Wärmebrückennachweise

 

Quelle: KfW-Förderbank/Zollatz Bilder: Zollatz