KfW 10.12.2022
- Förderkredit ab effektiver Jahreszins für Sanierung, Neubau und Kauf
- bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit für ein Effizienzhaus
- weniger zurückzahlen: zwischen 5 % und 25 % Tilgungszuschuss
- zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung
Neubau Effizienzhaus
KfW:10.12.2022
Wir fördern den Bau und den Kauf eines neuen Hauses oder einer neuen Eigentumswohnung, wenn die Immobilie die Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse erfüllt. Voraussetzung hierfür ist unter anderem das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude
Das Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude (QNG) ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (Bonus im Rahmen der „Nachhaltigkeits-Klasse“) und wird nun verpflichtend, um die Neubauförderung beantragen zu können. Damit wird ein wichtiges Signal für die Neuausrichtung auf nachhaltiges Bauen gesetzt.
Das Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude wird durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle vergeben, welche die Nachhaltigkeitsbewertung vornimmt.
Weitere Informationen zum Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude erhalten Sie unter www.nachhaltigesbauen.de/austausch/beg.
Beim Neubau erhalten Sie die Förderung für die Bau- und Baunebenkosten (ohne Grundstückskosten), beim Kauf für den Kaufpreis der Immobilie (ohne Grundstückskosten).
Zusätzlich fördern wir
- die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten sowie eine akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker.
- die Nachhaltigkeitszertifizierung eines Neubaus mit dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“.
Informationen über die Nachhaltigkeitszertifizierung und die Zertifizierungsstellen finden Sie unter www.nachhaltigesbauen.de/austausch/beg.
Baubegleitung durch die Firma Energieberatung – Zollatz
Die Leistungen im Einzelnen:
KfW Bestätigung KfW Energieeffizienzhaus / Baubegleitung
Der Sachverständige muss bei einem KfW-Effizienzhauses einen großen Teil der folgenden Leistungen im Rahmen der energetischen Fachplanung und Baubegleitung der Baumaßnahme erbringen und deren programmgemäße Umsetzung bestätigen.
- Das geplante energetische Niveau auf dem KfW-Formular “Bestätigung zum Antrag“ bestätigen.
- Entwicklung und planerische Umsetzung eines energetischen Gesamtkonzepts für den baulichen Wärmeschutz und die energetische Anlagentechnik im Rahmen der Effizienzhausberechnung.
- Die Planung zur Minimierung von Wärmebrücken (Wärmebrückenkonzept) und zur Gebäudeluftdichtheit (Luftdichtheitskonzept) erbringen.
- Erstellen eines Luftdichtheitskonzeptes
- Die Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen (unter Anwendung der DIN 1946-6) „Lüftungskonzept“ prüfen und den Bauherrn über das Ergebnis informieren.
- Erstellen eines Lüftungskonzeptes DIN 1946-6
- Die Angebote auf Übereinstimmung mit Umfang und Qualität der geplanten
- energetischen Maßnahmen prüfen.
- Vor Ausführung der Putzarbeiten bzw. vor Aufbringung späterer Verkleidungen die Ausführung energetisch relevanter, insbesondere später nicht mehr zugänglicher Bauteile (wie z. B. wärmeschutztechnischer Bauteilaufbau, Reduzierung von Wärmebrücken und luftdichte Ausführung) prüfen mittels einer Baustellenbegehung.
- Erste Blower-Door- Messung Qualitätskontrolle (vorgezogene Prüfung der Gebäudehülle Leckageortung)
- Zweite Blower – Door- Messungen zum Nachweis der Anforderungen GEG (Prüfung des Gebäudes im Nutzungszustand) n50-Wert
- Die Umsetzung lüftungstechnischer Maßnahmen (sofern durchgeführt) prüfen.
- Die eingebauten Materialien, Produkte und Komponenten an der Gebäudehülle und der energetischen Anlagetechnik auf Übereinstimmung mit den nach der Effizienzhausberechnung geplanten energetischen Maßnahmen prüfen.
- Unternehmererklärungen Gebäudehülle GEG / KfW
- Unternehmererklärung Anlagentechnik GEG / KfW
- Den Nachweis des hydraulischen Abgleichs und der Einregulierung der Anlage prüfen.
- Die energetische Fachplanung und die Begleitung der Baumaßnahme dokumentieren.
- Die Umsetzung des geförderten Vorhabens auf dem KfW-Formular “Bestätigung nach Durchführung“ bestätigen
- Den Energieausweis auf Grundlage des Energiebedarfs für das fertig gestellte Gebäude ausstellen und dem Bauherren übergeben.
Besondere Leistungen sind:
- Solarsimulationen DIN 4108-10
- Detaillierte Wärmebrückennachweise
Quelle: KfW-Förderbank/Zollatz Bilder: Zollatz