iSFP – Individueller Sanierungsfahrplan

Staatlich geförderte Energieberatung vor Ort (BAFA)

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Sie möchten Ihr Wohngebäude energetisch sanieren und suchen eine klare Entscheidungsgrundlage?
Mit der staatlich geförderten Energieberatung für Wohngebäude erhalten Sie ein strukturierter Sanierungsfahrplan (iSFP) – individuell auf Ihr Gebäude abgestimmt und fachlich fundiert.

Die Energieberatung wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gefördert und über das BAFA abgewickelt.


Was leistet die Energieberatung?

Im Rahmen einer Vor-Ort-Begehung wird der energetische Zustand Ihres Gebäudes systematisch erfasst und bewertet, unter anderem:

  • Gebäudehülle (Außenwand, Dach, Kellerdecke, Fenster)

  • Heizungs- und Warmwassersystem

  • Lüftungssituation

  • Nutzung erneuerbarer Energien

Auf dieser Basis erstelle ich einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der:

  • sinnvolle Sanierungsschritte aufzeigt (einzeln oder als Gesamtkonzept),

  • Maßnahmen technisch und wirtschaftlich bewertet,

  • Einsparpotenziale bei Energie, Kosten und CO₂ darstellt,

  • passende staatliche Förderprogramme ausweist.

Der iSFP kann sowohl für eine schrittweise Sanierung als auch für eine Komplettsanierung genutzt werden.


Wer kann die Förderung nutzen?

Gefördert werden:

  • Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden

  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

  • Mieter, Pächter und Nießbrauchberechtigte (mit Zustimmung des Eigentümers)

Voraussetzungen:

  • Wohngebäude in Deutschland

  • Bauantrag oder Bauanzeige liegt mindestens 10 Jahre zurück


Art und Höhe der Förderung (Stand August 2024)

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss.

  • 50 % Zuschuss auf die förderfähigen Beratungskosten

  • maximal

    • 650 € für Ein- und Zweifamilienhäuser

    • 850 € für Wohngebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten

WEG-Bonus:
Zusätzlich 250 €, wenn die Ergebnisse in einer Eigentümerversammlung oder Beiratssitzung vorgestellt werden.

Die Antragstellung und Abwicklung übernimmt der Energieberater.


Vorteil iSFP-Bonus

Werden Sanierungsmaßnahmen auf Grundlage eines iSFP umgesetzt, kann sich der Fördersatz bei späteren BEG-Einzelmaßnahmen erhöhen (iSFP-Bonus).


Ablauf der Energieberatung

Phase 1 – Bestandsaufnahme vor Ort
Erfassung des energetischen Ist-Zustands von Gebäude und Anlagentechnik.

Phase 2 – Sanierungsfahrplan (iSFP)
Erstellung eines verständlichen, strukturierten Beratungsberichts mit Maßnahmenpaketen.

Phase 3 – Erläuterung & Beratungsgespräch
Besprechung der Ergebnisse, Prioritäten und Fördermöglichkeiten.


Weiterführende Informationen (offizielle Seiten)

Energieberatung für Wohngebäude (BMWK):


Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) – lohnt sich das?

Mit iSFP Ohne iSFP
Klare, strukturierte Sanierungsstrategie Einzelmaßnahmen ohne Gesamtüberblick
Schritt-für-Schritt-Planung über mehrere Jahre Gefahr von Fehlentscheidungen oder Doppelarbeiten
Maßnahmen technisch und wirtschaftlich bewertet Keine fundierte Vergleichsbasis
Transparente Darstellung von Energie- und Kosteneinsparungen Einsparpotenziale oft unklar
Zusätzlicher Förderbonus bei späteren BEG-Einzelmaßnahmen Kein iSFP-Bonus
Förderfähige, unabhängige Beratung Entscheidungen häufig nur auf Angebotsbasis
Langfristige Planungssicherheit Kurzfristige Einzelentscheidungen

Fazit

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) bietet Ihnen eine verlässliche Entscheidungsgrundlage für die energetische Sanierung Ihres Gebäudes – technisch fundiert, wirtschaftlich sinnvoll und förderfähig.

Hinweis

Die dargestellten Inhalte basieren auf den aktuellen Förderbedingungen (Stand August 2024).
Maßgeblich sind stets die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Richtlinien von BAFA, KfW und BMWK.