Energieausweis nach Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Energieausweise nach Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Ein Energieausweis ist beim Verkauf, der Vermietung oder Verpachtung von Wohngebäuden gesetzlich vorgeschrieben. Er gibt Auskunft über den energetischen Zustand eines Gebäudes und ermöglicht eine erste Einschätzung des Energieverbrauchs bzw. -bedarfs.

Ich erstelle für Sie Energieausweise gemäß den aktuellen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – zuverlässig, nachvollziehbar und rechtssicher.

Welche Arten von Energieausweisen gibt es?
Verbrauchsausweis: basiert auf den tatsächlichen Energieverbräuchen der letzten Jahre
Bedarfsausweis: beruht auf einer technischen Bewertung des Gebäudes (Gebäudehülle und Anlagentechnik)

Welche Variante für Ihr Gebäude zulässig oder sinnvoll ist, kläre ich im Vorfeld mit Ihnen.

Für welche Gebäude ist ein Energieausweis erforderlich?
– Wohngebäude bei Verkauf oder Neuvermietung
– Neubauten (Bedarfsausweis)
– Bestandsgebäude nach Maßgabe des GEG

Ihr Vorteil:
– Rechtssichere Erstellung nach GEG
– Verständliche Erläuterung der Ergebnisse
– Auf Wunsch Hinweise zu sinnvollen energetischen Verbesserungen

Gerne berate ich Sie, welcher Energieausweis für Ihr Gebäude erforderlich ist und übernehme die komplette Erstellung für Sie.