Nichtwohngebäude – Überblick Neubau

KfW-Förderprogramme für Nichtwohngebäude – Überblick Neubau

KfW-Förderübersicht für Nichtwohngebäude

Die KfW fördert den Neubau und Ersterwerb von Nichtwohngebäuden im Rahmen der
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG).

Nichtwohngebäude sind z. B.:

  • Büro- und Verwaltungsgebäude

  • Gewerbe- und Industriegebäude

  • Schulen, Kitas, Sporthallen

  • kommunale und öffentliche Gebäude

Die Förderung erfolgt abhängig von Bauherr, Gebäudestandard und Nachhaltigkeitsanforderungen über unterschiedliche KfW-Programme.


KfW 299 – Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude

(Unternehmen / Investoren)

Zielgruppe:
Unternehmen, Investoren, private und gewerbliche Bauherren

Förderart:
Zinsgünstiger Kredit

Förderstandard:

  • Effizienzgebäude 40

  • Effizienzgebäude 40 mit QNG (PLUS oder PREMIUM)

Zentrale Anforderungen:

  • Neubau oder Ersterwerb eines Nichtwohngebäudes

  • Effizienzgebäude-Standard 40

  • Begrenzung der Treibhausgasemissionen (LCA verpflichtend)

  • Nachhaltigkeitsanforderungen gemäß QNG

  • Kein Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energien oder Biomasse

  • Einsatz erneuerbarer Energien (z. B. Wärmepumpe)

Besonderheiten:

  • QNG ermöglicht höhere förderfähige Kosten

  • Hoher Dokumentations- und Nachweisumfang

  • Energetische Fachplanung und Baubegleitung verpflichtend


KfW 499 – Klimafreundlicher Neubau – Kommunen Nichtwohngebäude

Zielgruppe:
Kommunen, kommunale Unternehmen, öffentliche Einrichtungen

Förderart:
Zuschuss (alternativ Kredit über KfW 498)

Förderstandard:

  • Effizienzgebäude 40

  • Effizienzgebäude 40 mit QNG (PLUS oder PREMIUM)

Zentrale Anforderungen:

  • Neubau oder Ersterwerb

  • Nachhaltigkeitsbewertung nach QNG

  • Lebenszyklusanalyse (LCA) verpflichtend

  • Kein Einsatz fossiler Wärmeerzeuger

Besonderheiten:

  • Für Kommunen alternativ Zuschuss möglich

  • Bei QNG höhere Förderquoten

  • Sehr hohe Anforderungen an Planung und Nachweise


KfW 55 – Effizienzgebäude 55

(Kommunale Nichtwohngebäude)

Zielgruppe:
Kommunen und öffentliche Einrichtungen

Förderart:
Zinsgünstiger Kredit

Förderstandard:

  • Effizienzgebäude 55

Zentrale Anforderungen:

  • Neubau eines Nichtwohngebäudes

  • GEG-konforme Planung

  • Einsatz erneuerbarer Energien

  • Kein fossiler Wärmeerzeuger

Besonderheiten:

  • Keine Lebenszyklusanalyse (LCA) erforderlich

  • Keine QNG-Zertifizierung notwendig

  • Deutlich geringere Komplexität

  • Gilt ausschließlich für Nichtwohngebäude / Kommunen

  • Einziger Neubau-Standard ohne LCA im NWG-Bereich


KfW 596 – Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Nichtwohngebäude (KNN NWG)

Zielgruppe:
Unternehmen, Investoren, öffentliche Träger

Förderart:
Zinsgünstiger Kredit

Förderstandard:

  • Effizienzgebäude 55

Zusätzliche Anforderungen:

  • Begrenzung der Treibhausgasemissionen (NH-Anforderung)

  • Lebenszykluskosten-Betrachtung (LCC)

  • Kosten- und flächenoptimierte Planung

  • Kein Einsatz fossiler Energieträger

Besonderheiten:

  • Eigenständiges Programm für kostenoptimierte Nichtwohngebäude

  • Höhere Planungsanforderungen als EG 55 ohne KNN

  • Abgrenzung zu KfW 555 zwingend erforderlich


Energetische Fachplanung und Baubegleitung (förderfähig)

Für alle Neubauprogramme im Bereich der Nichtwohngebäude ist die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten erforderlich und förderfähig.

Typische Leistungen:

  • Energetisches Gesamtkonzept

  • Effizienzgebäude-Berechnung

  • LCA- und ggf. LCC-Nachweise

  • Baubegleitung und Qualitätssicherung

  • Bestätigung zum Antrag und nach Durchführung


Kurzfassung: Neubau Nichtwohngebäude – welches Programm passt?

Unternehmen / Investoren

  • KfW 299 → EG 40 / EG 40 QNG

  • KfW 596 → EG 55 (kostenoptimiert, mit LCC)

Kommunen / öffentliche Träger

  • KfW 499 / 498 → EG 40 / QNG

  • KfW 555 → EG 55 ohne LCA

Faustregel:

  • Höchste Nachhaltigkeit → EG 40 / QNG

  • Weniger Nachweise → EG 55 (nur Kommunen)

  • Kostenoptimierung → KNN-Programme (596)


Hinweis zu Förderbedingungen

Die dargestellten Informationen dienen der unverbindlichen Übersicht.
Maßgeblich sind ausschließlich die aktuellen Förderbedingungen der KfW zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Eine Haftung für Aktualität, Vollständigkeit oder Förderfähigkeit wird ausgeschlossen.