Wohngebäudesanierung – BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) unterstützt die energetische Sanierung bestehender Wohngebäude.
Gefördert werden einzelne Sanierungsmaßnahmen, ohne dass das gesamte Gebäude den Standard eines Effizienzhauses erreichen muss.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss (über BAFA) oder als Kredit mit Tilgungszuschuss (über die KfW), abhängig von Maßnahme und Antragsteller.
Grundsätzliche Förderübersicht:
Was wird im Rahmen der BEG EM gefördert?
1. Gebäudehülle
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Dämmung von Dach, Fassade, Kellerdecke
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Austausch von Fenstern und Außentüren
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Erneuerung der obersten Geschossdecke
2. Anlagentechnik (außer Heizung)
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Lüftungsanlagen
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Effizienzsteigerung bestehender Systeme
3. Heizungsmaßnahmen
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Wärmepumpen
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Biomasseheizungen
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Anschluss an Wärmenetze
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Solarthermie
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Hybridlösungen
4. Heizungsoptimierung
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Hydraulischer Abgleich
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Pumpentausch
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Optimierung der Regelung
5. Fachplanung und Baubegleitung
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Energetische Fachplanung
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Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten
→ hierfür gibt es eigene Zuschüsse
Wichtig zu wissen
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Die BEG EM gilt ausschließlich für Bestandsgebäude
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Maßnahmen müssen technische Mindestanforderungen erfüllen
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Ein Energieeffizienz-Experte ist für viele Maßnahmen verpflichtend
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Förderhöhe und Konditionen können sich ändern
Kurzfassung: Sanierung – welches Programm passt?
BEG EM (Einzelmaßnahmen)
✔ Wenn nur einzelne Maßnahmen umgesetzt werden sollen
✔ Ideal für schrittweise Sanierung
✔ Zuschüsse für Heizung, Hülle und Baubegleitung
BEG WG – Effizienzhaus (z. B. KfW 261)
✔ Wenn das gesamte Gebäude auf Effizienzhausniveau saniert wird
✔ Höhere Anforderungen
✔ Höhere Fördervolumen möglich
Faustregel:
Einzelmaßnahme = BEG EM
Komplettsanierung = Effizienzhaus-Förderung
Hinweis zur Haftung / Aktualität
Die dargestellten Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung.
Maßgeblich sind stets die aktuellen Förderbedingungen der KfW bzw. des BAFA zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
