BEG Wohngebäude

 

 

 

 

 

 


Baubegleitung durch die Firma Energieberatung – Zollatz

Die Leistungen im Einzelnen:

KfW Bestätigung KfW Energieeffizienzhaus / Baubegleitung

Der Sachverständige muss bei einem KfW-Effizienzhauses einen großen Teil der folgenden Leistungen im Rahmen der energetischen Fachplanung und Baubegleitung der Baumaßnahme erbringen und deren programmgemäße Umsetzung bestätigen.

  • Das geplante energetische Niveau auf dem KfW-Formular “Bestätigung zum Antrag“ bestätigen.
  • Entwicklung und planerische Umsetzung eines energetischen Gesamtkonzepts für den baulichen Wärmeschutz und die energetische Anlagentechnik im Rahmen der Effizienzhausberechnung.
  • Die Planung zur Minimierung von Wärmebrücken (Wärmebrückenkonzept) und zur Gebäudeluftdichtheit (Luftdichtheitskonzept) erbringen.
  • Erstellen eines Luftdichtheitskonzeptes
  • Die Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen (unter Anwendung der DIN 1946-6) „Lüftungskonzept“ prüfen und den Bauherrn über das Ergebnis informieren.
  • Erstellen eines Lüftungskonzeptes DIN 1946-6
  • Die Angebote auf Übereinstimmung mit Umfang und Qualität der geplanten
  • energetischen Maßnahmen prüfen.
  • Vor Ausführung der Putzarbeiten bzw. vor Aufbringung späterer Verkleidungen die Ausführung energetisch relevanter, insbesondere später nicht mehr zugänglicher Bauteile (wie z. B. wärmeschutztechnischer Bauteilaufbau, Reduzierung von Wärmebrücken und luftdichte Ausführung) prüfen mittels einer Baustellenbegehung.
  • Erste Blower-Door- Messung Qualitätskontrolle (vorgezogene Prüfung der Gebäudehülle Leckageortung)
  • Zweite Blower – Door- Messungen zum Nachweis der Anforderungen GEG (Prüfung des Gebäudes im Nutzungszustand) n50-Wert
  • Die Umsetzung lüftungstechnischer Maßnahmen (sofern durchgeführt) prüfen.
  • Die eingebauten Materialien, Produkte und Komponenten an der Gebäudehülle und der energetischen Anlagetechnik auf Übereinstimmung mit den nach der Effizienzhausberechnung geplanten energetischen Maßnahmen prüfen.
  • Unternehmererklärungen Gebäudehülle GEG / KfW
  • Unternehmererklärung Anlagentechnik GEG / KfW
  • Den Nachweis des hydraulischen Abgleichs und der Einregulierung der Anlage prüfen.
  • Die energetische Fachplanung und die Begleitung der Baumaßnahme dokumentieren.
  • Die Umsetzung des geförderten Vorhabens auf dem KfW-Formular “Bestätigung nach Durchführung“ bestätigen
  • Den Energieausweis auf Grundlage des Energiebedarfs  für das fertig gestellte Gebäude ausstellen und dem Bauherren übergeben.

Besondere Leistungen sind:

  • Solarsimulationen DIN 4108-10
  • Detaillierte Wärmebrückennachweise

 

Quelle: KfW-Förderbank/Zollatz Bilder: Zollatz

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