Staatlich geförderte Energiesparberatung vor Ort (BAFA) ………..die Seite ist in Bearbeitung 

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Sie möchten die nicht rückzahlbare Förderung in Anspruch nehmen?

 

Ziel und Gegenstand

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert die Energieberatung in Wohngebäuden vor Ort (Vor-Ort-Beratung).

Gefördert werden Beratungen, die in einem energetischen Sanierungskonzept

die Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus oder

einen Sanierungsfahrplan zur umfassenden energetischen Sanierung des Gebäudes durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen

aufzeigen und sich auf Wohngebäude in Deutschland beziehen, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige bis zum 31. Januar 2002 gestellt bzw. erstattet worden ist.

Ziel ist es, Eigentümern einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Gebäudes verbessern können.

Link zur BAFA

Von den Gebäuden werden in der 3D Simulation zur energetischen Bewertung Zeichnungen angefertigt.

Art und Höhe der Förderung Neu ab 01.02.2020

 

Die überarbeitete „Richtlinie über die Förderung der Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)“ tritt am 1. Februar 2020 in Kraft. Diese Förderung zielt auf die intelligente Einsparung von Energie in Wohngebäuden durch qualifizierte und unabhängige Energieberater.

Das Programm kann von Privatpersonen und von kleinen und mittleren Unternehmen genutzt werden. Gefördert werden Beratungen für Wohngebäude, deren Bauantrag oder Bauanzeige mindestens zehn Jahre zurückliegt.

 

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss.Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 80% der förderfähigen Beratungskosten, jedoch

maximal 1300 EUR für Ein- und Zweifamilienhäuser und
maximal 1.700 EUR für Wohnhäuser mit drei oder mehr Wohneinheiten.

Die Zuwendung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den in Rechnung gestellten Beratungskosten gewährt.

Sie wird an den Energieberater, der auch die Antragstellung übernimmt und für die Abwicklung gegenüber dem BAFA verantwortlich ist, ausgezahlt.

Zum download auf den Flyer klicken!

 

Energiesparberatung

„Vor-Ort-Beratung“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie

Die drei Phasen der Energiesparberatung vor Ort:

Phase 1:

Den energetischen Ist-Zustand des Gebäudes an Ort und Stelle zu erfassen, insbesondere der bautechnischen und -physikalischen sowie heizungstechnischen Gegebenheiten

Phase 2:

Einen umfassenden schriftlichen Beratungsbericht zu erstellen

(Inhalt siehe Musterbericht auf der folge Seite)

Phase 3:

Die aufgezeigten Maßnahmen zur Energie- und Heizkosten – Ersparnis werden mit Ihnen vor Ort besprochen

 

 

Phase 1 Datenaufnahme

  • Den energetischen Ist-Zustand des Gebäudes und der Anlagentechnik vor Ort erfassen

Kellerdecke Außenwand mit Hohlschicht

Sparrendach ohne Dämmung Oberste Geschossdecke

Fenster

Heizungsanlage Warmwasserspeicher

Phase 2

(Inhalt siehe Musterbericht auf der Folgeseite)

  • Ein umfassender schriftlicher Beratungsbericht wird erstellt

Phase 3

  • Die Inhalte des Beratungsberichtes werden mit Ihnen an einem zweitem Termin vor Ort erörtert.

Muster-Energieberatungsbericht

Beispiel eines Energieberatungsberichtes

Für eine persönliche Auskunft stehe Ich Ihnen gern zur Verfügung.

Jörg Zollatz

Mobil 0163 / 14 760 43 oder Tel. 052 62 / 51 55